Trauungen
- nur Bürger der Stadt (Kobylin und Zduny) hatten das Recht, sich in der evangelischen Kirche trauen zu lassen. Gleichwohl wurde viele von ihnen unter Druck gesetzt, so dass sie ihr Recht nicht ausübten.
- Tagearbeiter und Dienstleute in der Stadt (Kobylin und Zduny) mussten die Erlaubnis - je nach Vermögen - sich erkaufen. Folge: wer kein Geld hatte, musste zur katholischen Kirche gehen
- Brautleute aus anderen Städten oder solche, die erst wenige Wochen in der Stadt (Kobylin und Zduny) verweilten, mussten ebenfalls beim katholischen Pfarramt ausgelöst werden, oder sich eben katholisch trauen lassen.
Taufen
- nur Bürger der Stadt (Kobylin oder Zduny) durften - bis zum Generalpardon von 1768 - sich evangelisch taufen lassen. Diese allerdings nur, wenn sie wenigstens 1 Jahr und 6 Wochen in der Stadt ansässig waren. Eine Ausnahme bildete das Dorf Guminiec ab 1744 , welches vom Herrn de Bicoski im Consistorio zu Posen die Erlaubnis erhielt, die actus ministeriales (Wahrnahme der geistlichen Verrichtung) von sämtlichen evangelischen Dorfbewohnern in der evangelisch-lutherischen Kirche zu Kobylin verrichten zu lassen.
- vereinzelt wurden Personen aus den Vorwerken der Stadt Kobylin evangelisch getauft, aber nur dann, wenn der katholische Geistliche zustimmte (1745-1758 in Kobylin geschehen)
Begräbnisse
- nur die Bürger der Stadt (Kobylin und Zduny) durften evangelisch beerdigt werden
- Bürger, die auf das Land zogen, behielten ihr evangelisches Beerdigungsrecht für 1 Jahr und 6 Wochen,
- die in der Stadt wohnenden Personen, die nicht das Bürgerrecht hatten, konnten jedoch beim katholischen Geistlichen ausgelöst werden. D. h., nach Entrichtung einer Gebühr war eine evangelische Beerdigung möglich

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Stanislaw II. August, König von Polen, reg. 1764 - 1795
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Dieser negative Reichstagsbeschluss von 1717 wurde erst 1768 umge- stoßen. Der Adel Polen-Litauens bildete eine Konföderation in Thorn im Jahr 1767. Den Vorsitz hatte der Starost von Tuchel, Georg von der Goltz. Jener Konföderation schloss sich schließlich auch der polnische König Stanislaw August in Radom (Großstadt 100 km südlich von Warschau) an. Außerdem folgte Unterstützung seitens Preußens, Russlands, Englands und Dänemarks, so dass den Protestanten in Polen die früheren Rechte - insbesondere die Religionsfreiheit - auf dem Reichstage von 1768 wieder eingeräumt wurde. Jedoch konnte diese Errungenschaft nicht gleich in Kraft treten, da die katholische Partei in Bar (Stadt in der heutigen Ukraine) eine Gegenkonföderation bildete. Erst auf dem Reichstage von 1774 wurden die Beschlüsse von 1768 förmlich bestätigt, so dass die Religionsfreiheit manifestiert wurde und von 1775 an, die Protestanten in der Region Krotoschin in den evangelischen Kirchenbüchern ihrer Kirchen zu finden sind.
Innerhalb von 30 Jahren kam es nun gleich zu drei Neugründungen von evangelischen Kirchspielen:
- Koschmin (1775 gegründet)
- Krotoschin (1791 gegründet)
- Dobrzyca (1803 gegründet).
Nachstehend sind die katholischen Kirchspiele, die im Kreis Krotoschin 1717 - 1775 bestanden, benannt. Dabei wurden zudem die Zeiträume aufgeführt, für die heute noch Kirchenbücher existieren:
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